AVA-Tierärzte-Fortbildung: Grundkurs und Fortschreiberkurs nach § 7 der Schweinehaltungshygieneverordnung!
Datum: Samstag, dem 23. Januar 2010
Thema: Infos


Tierärztinnen und Tierärzte, die Schweinebestände betreuen, müssen eine "besondere Fortbildung nach Schweinehaltungshygieneverordnung" nachweisen. Erst mit dieser besonderen Fortbildung nach §7 der VO dürfen Schweinebestände betreut werden. Die Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA), mit Sitz im münsterländischen Horstmar-Leer, führt am 29. und 30. Januar 2010 (Fr. und Sa.) in Rendsburg (SH) einer der wenigen Grundkurse zur Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) durch.
Diese Veranstaltung für Tierärztinnen und Tierärzte, die in der Schweinepraxis tätig werden wollen (bzw. es sind, aber den Grundkurs noch nicht belegt haben, also bisher keinen Nachweis erbrachten), findet in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer SH und der AVA statt.
Der 2-tägige Kurs, der sehr viel aktuelles für die Schweinepraxis bietet (incl. AMG, orale Medikation, NutztierhaltungsV, Fütterung,... etc), ist gleichermaßen auch für Fortschreiber (also diejenigen Bestandstierärzte, die den Grundkurs bereits absolviert haben), die für die nächsten 3 Jahre die ATF-Anerkennung, bzw die Tierärztekammeranerkennungen nach erfolgreichem Absolvieren erhalten, um Schweinebestände offiziell betreuen zu dürfen.

Tierärztinnen und Tierärzte, die Schweinebestände betreuen, müssen eine "besondere Fortbildung nach Schweinehaltungshygieneverordnung" nachweisen. Erst mit dieser besonderen Fortbildung nach §7 der VO dürfen Schweinebestände betreut werden. Die Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA), mit Sitz im münsterländischen Horstmar-Leer, führt am 29. und 30. Januar 2010 (Fr. und Sa.) in Rendsburg (SH) einer der wenigen Grundkurse zur Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) durch.
Diese Veranstaltung für Tierärztinnen und Tierärzte, die in der Schweinepraxis tätig werden wollen (bzw. es sind, aber den Grundkurs noch nicht belegt haben, also bisher keinen Nachweis erbrachten), findet in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer SH und der AVA statt.
Der 2-tägige Kurs, der sehr viel aktuelles für die Schweinepraxis bietet (incl. AMG, orale Medikation, NutztierhaltungsV, Fütterung,... etc), ist gleichermaßen auch für Fortschreiber (also diejenigen Bestandstierärzte, die den Grundkurs bereits absolviert haben), die für die nächsten 3 Jahre die ATF-Anerkennung, bzw die Tierärztekammeranerkennungen nach erfolgreichem Absolvieren erhalten, um Schweinebestände offiziell betreuen zu dürfen.





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