Türkisches Parlament verabschiedet Gesetz über den Verkauf von Immobilien an Ausländer!
Datum: Freitag, dem 04. Juli 2008
Thema: News


Am Donnerstag, 03.07.2008 wurde das Gesetz über den Verkauf von Immobilien an ausländische Unternehmen und Joint Ventures verabschiedet.
Das Gesetz ermöglicht Ausländern und Firmen in Besitz von Ausländern wieder den Kauf von Immobilien.
Der Verkauf von Grundstücken in Gebieten die für Bewässerung, Energie, Landwirtschaft, Bergbau oder die aufgrund ihrer Flora und Fauna unter Schutz gestellt sind, religiöse oder kulturelle Stätten sowie strategische Bereichen in Sicherheitszonen ist nicht erlaubt. Diese Gebiete werden durch das Kabinett festgelegt.
Insgesamt dürfen Ausländer Gebiete in Höhe von bis zu 10 Prozent im Flächennutzungsplan der Provinz erwerben.

Am Donnerstag, 03.07.2008 wurde das Gesetz über den Verkauf von Immobilien an ausländische Unternehmen und Joint Ventures verabschiedet.
Das Gesetz ermöglicht Ausländern und Firmen in Besitz von Ausländern wieder den Kauf von Immobilien.
Der Verkauf von Grundstücken in Gebieten die für Bewässerung, Energie, Landwirtschaft, Bergbau oder die aufgrund ihrer Flora und Fauna unter Schutz gestellt sind, religiöse oder kulturelle Stätten sowie strategische Bereichen in Sicherheitszonen ist nicht erlaubt. Diese Gebiete werden durch das Kabinett festgelegt.
Insgesamt dürfen Ausländer Gebiete in Höhe von bis zu 10 Prozent im Flächennutzungsplan der Provinz erwerben.





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