Nicht rechtskräftige Verurteilung von Dr. Haferbeck durch LG Hamburg / Vorwürfe gegen QS nicht relativiert!
Datum: Donnerstag, dem 30. Juli 2009
Thema: Infos


PETA Deutschland e.V. weist die in einer Presseerklärung der QS GmbH enthaltenen Ausführungen zurück, durch die der Eindruck entstehen könnte, die Vorwürfe gegen das QS-Zertifizierungssystem und die Authentizität der Undercover-Aufnahmen seien widerlegt. Mit dem Kernpunkt der Klage gegen PETA ist QS nicht erfolgreich gewesen, hier gibt es derzeit lediglich einen Beweisbeschluss.
Der wissenschaftliche Berater von PETA Deutschland e. V., Dr. Edmund Haferbeck, hat auf einer Pressekonferenz 2007 folgende Wertungen nach einem umfangreichen Vortrag über die systematischen Mängel von QS abgegeben: „QS belügt systematisch den Einzelhandel“ und „Das QS-Siegel ist eine bewusste und vorsätzliche Verbrauchertäuschung der einschlägigen Fleischer und sonstiger Verbände.“ Das Gericht hatte angedeutet, hierin die Behauptung sog. innerer Tatsachen („belügt“, „bewusst und vorsätzlich“) zu sehen. Deshalb hatte sich Dr. Haferbeck ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verpflichtet, diese Äußerungen zukünftig zu unterlassen.
Dr. Haferbeck hat allerdings auch im Anschluss hieran QS ist „die größte Verbrauchertäuschung, die Deutschland je erlebt hat“, bezeichnet.

PETA Deutschland e.V. weist die in einer Presseerklärung der QS GmbH enthaltenen Ausführungen zurück, durch die der Eindruck entstehen könnte, die Vorwürfe gegen das QS-Zertifizierungssystem und die Authentizität der Undercover-Aufnahmen seien widerlegt. Mit dem Kernpunkt der Klage gegen PETA ist QS nicht erfolgreich gewesen, hier gibt es derzeit lediglich einen Beweisbeschluss.
Der wissenschaftliche Berater von PETA Deutschland e. V., Dr. Edmund Haferbeck, hat auf einer Pressekonferenz 2007 folgende Wertungen nach einem umfangreichen Vortrag über die systematischen Mängel von QS abgegeben: „QS belügt systematisch den Einzelhandel“ und „Das QS-Siegel ist eine bewusste und vorsätzliche Verbrauchertäuschung der einschlägigen Fleischer und sonstiger Verbände.“ Das Gericht hatte angedeutet, hierin die Behauptung sog. innerer Tatsachen („belügt“, „bewusst und vorsätzlich“) zu sehen. Deshalb hatte sich Dr. Haferbeck ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verpflichtet, diese Äußerungen zukünftig zu unterlassen.
Dr. Haferbeck hat allerdings auch im Anschluss hieran QS ist „die größte Verbrauchertäuschung, die Deutschland je erlebt hat“, bezeichnet.





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