Christian Schmidt (CSU), Bundeslandwirtschaftsminister, begrüßt CDU-Pläne für spezielle Langzeit-Praktika für anerkannte Flüchtlinge!
Datum: Dienstag, dem 16. Februar 2016
Thema: News


Christian Schmidt zu CDU-Plänen für Flüchtlingspraktika:

Osnabrück (ots) - Schmidt: Betriebe von Ausgaben entlasten - "Langfristig aber gesetzlicher Mindestlohn für alle"!

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) unterstützt die CDU-Pläne für spezielle Langzeit-Praktika für anerkannte Flüchtlinge.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte Schmidt, für Unternehmen sei die Beschäftigung von Flüchtlingen gerade in der Anfangsphase mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

Die Mehrheit der Flüchtlinge brauche Qualifikation und Sprachförderung. "Es ist berechtigt, in der Anfangsphase Ausnahmen zu machen, um die Hürden für die Einstellung zu senken", erklärte der Minister.

Laut CDU-Beschluss sollen Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden.

Langfristig müsse aber auch für Flüchtlinge der gesetzliche Mindestlohn gelten, sagte der CSU-Politiker und Arbeitsrechtler Schmidt.

Seit Januar 2015 gilt auch für Landwirtschaft und Gartenbau der Mindestlohn von 8,50 Euro.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/3252566, Autor siehe obiger Artikel.

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Osnabrück (ots) - Schmidt: Betriebe von Ausgaben entlasten - "Langfristig aber gesetzlicher Mindestlohn für alle"!

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In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte Schmidt, für Unternehmen sei die Beschäftigung von Flüchtlingen gerade in der Anfangsphase mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

Die Mehrheit der Flüchtlinge brauche Qualifikation und Sprachförderung. "Es ist berechtigt, in der Anfangsphase Ausnahmen zu machen, um die Hürden für die Einstellung zu senken", erklärte der Minister.

Laut CDU-Beschluss sollen Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden.

Langfristig müsse aber auch für Flüchtlinge der gesetzliche Mindestlohn gelten, sagte der CSU-Politiker und Arbeitsrechtler Schmidt.

Seit Januar 2015 gilt auch für Landwirtschaft und Gartenbau der Mindestlohn von 8,50 Euro.

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