Götz: Baugesetzbuch wird verbessert!
Datum: Mittwoch, dem 24. April 2013
Thema: News


Berlin (ots) - Am heutigen Mittwoch berät der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden und zur Fortentwicklung des Städtebaurechts.

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und zuständige Berichterstatter, Peter Götz (CDU):

"Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt den Abschluss der Beratungen zur Änderung des Baugesetzbuches. Ein weiteres Ziel der Koalition wird umgesetzt: Das Baugesetzbuch wird verbessert.

Wir unterstützen und stärken die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden. Sie hat künftig ganz klar Vorrang.

Eine neue Bebauung landwirtschaftlicher oder Waldflächen muss gesondert begründet werden. Kommunen wird es erleichtert, städtebauliche Verdichtung in der Bebauung einzuplanen, und sie können wieder rechtssicher Erschließungsverträge mit eigenen kommunalen Unternehmen abschließen.

Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten sind künftig in angemessener Größe generell zulässig. Schrottimmobilien können leichter rückgebaut werden. Hier bekommen die Kommunen die Möglichkeit, Eigentümer in begrenztem Umfang finanziell am Abriss zu beteiligen.

Auch für gewerbliche Tierhaltungsanlagen gibt es eine Lösung: Der Bau solcher Anlagen ist zukünftig nicht mehr privilegiert, wenn die Pflicht zur Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz greift.

Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung sind bei Einigung mit der Kommune weiterhin möglich, erfordern in diesen Fällen aber einen Bebauungsplan. Damit wird für ein wachsendes Problem von Kommunen im ländlichen Raum eine tragfähige Lösung gefunden. Vorhaben der Landwirtschaft sind davon nicht betroffen.

Mit dem Gesetz bekommen die Kommunen ein Instrument an die Hand, mit dem sie ihre Innenentwicklung stärken können. Wir schaffen weitere Voraussetzungen dafür, dass Städte und Gemeinden den demografischen und strukturellen Wandel gut bewältigen können.

Die CDU/CSU-Fraktion hofft nun auf die Zustimmung im Bundesrat, damit wir schnell Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen können."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/7846/2457447/cdu_csu_bundestagsfraktion/mail

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Berlin (ots) - Am heutigen Mittwoch berät der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden und zur Fortentwicklung des Städtebaurechts.

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und zuständige Berichterstatter, Peter Götz (CDU):

"Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt den Abschluss der Beratungen zur Änderung des Baugesetzbuches. Ein weiteres Ziel der Koalition wird umgesetzt: Das Baugesetzbuch wird verbessert.

Wir unterstützen und stärken die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden. Sie hat künftig ganz klar Vorrang.

Eine neue Bebauung landwirtschaftlicher oder Waldflächen muss gesondert begründet werden. Kommunen wird es erleichtert, städtebauliche Verdichtung in der Bebauung einzuplanen, und sie können wieder rechtssicher Erschließungsverträge mit eigenen kommunalen Unternehmen abschließen.

Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten sind künftig in angemessener Größe generell zulässig. Schrottimmobilien können leichter rückgebaut werden. Hier bekommen die Kommunen die Möglichkeit, Eigentümer in begrenztem Umfang finanziell am Abriss zu beteiligen.

Auch für gewerbliche Tierhaltungsanlagen gibt es eine Lösung: Der Bau solcher Anlagen ist zukünftig nicht mehr privilegiert, wenn die Pflicht zur Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz greift.

Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung sind bei Einigung mit der Kommune weiterhin möglich, erfordern in diesen Fällen aber einen Bebauungsplan. Damit wird für ein wachsendes Problem von Kommunen im ländlichen Raum eine tragfähige Lösung gefunden. Vorhaben der Landwirtschaft sind davon nicht betroffen.

Mit dem Gesetz bekommen die Kommunen ein Instrument an die Hand, mit dem sie ihre Innenentwicklung stärken können. Wir schaffen weitere Voraussetzungen dafür, dass Städte und Gemeinden den demografischen und strukturellen Wandel gut bewältigen können.

Die CDU/CSU-Fraktion hofft nun auf die Zustimmung im Bundesrat, damit wir schnell Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen können."

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