Bundesverfassungsgericht bestätigt Zweifel der Mühlen an Absatzfonds!
Datum: Dienstag, dem 03. Februar 2009
Thema: News


Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz) für nichtig erklärt. Damit hat das höchste deutsche Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichts Köln und einer Reihe von Beitragszahlern, darunter die Mühlen, bestätigt. Diese Entscheidung hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung im September 2008 angedeutet. „Die Abschaffung des Absatzfonds war nicht unser Ziel“, erklärt Manfred Weizbauer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Mühlen e.V. (VDM), Bonn. „Für uns ist entscheidend, dass die Tätigkeit einer Absatzförderung den Beitragszahlern zu Gute kommt.“
Vor allem die unzureichenden Mitwirkungsmöglichkeiten und die fehlende Transparenz des Absatzfonds und seiner Durchführungsorganisationen, der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP), sorgten für Unmut bei den Mühlen. Ihr Ziel war jedoch nicht die Abschaffung des Absatzfonds, zumal erste Reformen unter ihrer Mitwirkung bereits eingeleitet waren.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz) für nichtig erklärt. Damit hat das höchste deutsche Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichts Köln und einer Reihe von Beitragszahlern, darunter die Mühlen, bestätigt. Diese Entscheidung hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung im September 2008 angedeutet. „Die Abschaffung des Absatzfonds war nicht unser Ziel“, erklärt Manfred Weizbauer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Mühlen e.V. (VDM), Bonn. „Für uns ist entscheidend, dass die Tätigkeit einer Absatzförderung den Beitragszahlern zu Gute kommt.“
Vor allem die unzureichenden Mitwirkungsmöglichkeiten und die fehlende Transparenz des Absatzfonds und seiner Durchführungsorganisationen, der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP), sorgten für Unmut bei den Mühlen. Ihr Ziel war jedoch nicht die Abschaffung des Absatzfonds, zumal erste Reformen unter ihrer Mitwirkung bereits eingeleitet waren.





Dieser Artikel kommt von AgrarPortal: Landwirtschaft & Agrarwirtschaft News @ Agrar-Center.de
https://www.agrar-center.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.agrar-center.de/modules.php?name=News&file=article&sid=240