Verbrauchertäuschung: Strafanzeige gegen Käfighalter
Datum: Mittwoch, dem 16. Juni 2010
Thema: News


Ein Betreiber der neuen "Kleingruppen"-Käfige hat Verbraucher getäuscht, indem er auf seinen Verpackungen den obligatorischen Hinweis "Eier aus Käfighaltung" unterlassen hat. Die Verpackungen müssen eingezogen werden, eine Strafanzeige wurde gestellt.
Teile der deutschen Eierindustrie versuchen noch immer, Verbrauchern eine heile Welt vorzuspiegeln, indem sie ihre neuen "Kleingruppen"-Käfige als artgerechte Haltungsform bewerben. Dabei verstoßen sie vereinzelt sogar gegen die von der Europäischen Union erlassenen Vermarktungsnormen für Eier, die vorschreiben, dass Eier aus sog. Kleingruppenhaltung ausdrücklich als "Eier aus Käfighaltung" bezeichnet werden müssen.
So hat die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt entdeckt, dass ein Betrieb aus dem Münsterland seine Eierverpackungen nur mit dem beschönigenden Hinweis "frische Eier aus Kleingruppenhaltung" deklariert hat. Damit verstößt er gegen eine EU-Verordnung, wonach Eier aus Käfigen - egal, ob aus herkömmlichen, ausgestalteten oder Kleingruppenkäfigen - deutlich sichtbar und in leicht lesbarer Druckschrift mit den Worten "Eier aus Käfighaltung" gekennzeichnet werden müssen.

Ein Betreiber der neuen "Kleingruppen"-Käfige hat Verbraucher getäuscht, indem er auf seinen Verpackungen den obligatorischen Hinweis "Eier aus Käfighaltung" unterlassen hat. Die Verpackungen müssen eingezogen werden, eine Strafanzeige wurde gestellt.
Teile der deutschen Eierindustrie versuchen noch immer, Verbrauchern eine heile Welt vorzuspiegeln, indem sie ihre neuen "Kleingruppen"-Käfige als artgerechte Haltungsform bewerben. Dabei verstoßen sie vereinzelt sogar gegen die von der Europäischen Union erlassenen Vermarktungsnormen für Eier, die vorschreiben, dass Eier aus sog. Kleingruppenhaltung ausdrücklich als "Eier aus Käfighaltung" bezeichnet werden müssen.
So hat die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt entdeckt, dass ein Betrieb aus dem Münsterland seine Eierverpackungen nur mit dem beschönigenden Hinweis "frische Eier aus Kleingruppenhaltung" deklariert hat. Damit verstößt er gegen eine EU-Verordnung, wonach Eier aus Käfigen - egal, ob aus herkömmlichen, ausgestalteten oder Kleingruppenkäfigen - deutlich sichtbar und in leicht lesbarer Druckschrift mit den Worten "Eier aus Käfighaltung" gekennzeichnet werden müssen.





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