Reitlehrerhaftpflichtversicherung - Wie kann sich der Reitlehrer vor Ansprüchen Dritter schützen?
Datum: Montag, dem 19. April 2010
Thema: Infos


Jedem Reitlehrer können Fehler unterlaufen, für die er haften muss...
Wie kann sich der Reitlehrer gegen das Risiko der Haftung schützen?
Krankenversicherungen prüfen bei jedem gemeldeten Reitunfall, ob nicht ein Dritter, wie z.B. der Pferdehalter, der Inhaber eines Betriebes, oder der Reitlehrer, für diesen entstandenen Schaden belangt werden kann. Von diesen Dritten verlangen Krankenkassen die entstandenen Auslagen - durch Regress - zurück.
Vertragliche Haftungsausschlüsse sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Auch sollte sich der Reitlehrer nicht auf eine Absprache mit seinen Schülern verlassen und hoffen, dass er nicht belangt wird - vielmehr sollte er sich um vernünftigen Versicherungsschutz bemühen.
Arten der Reitlehrertätigkeit und der entsprechende Versicherungsschutz:
Der Reitlehrer ist bei einem gewerblichen Betrieb angestellt.
Versicherungsschutz ist über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebsinhabers möglich. Der Reitlehrer sollte sich vergewissern, dass eine entsprechende Versicherung, die seine Tätigkeit beinhaltet, besteht und auch den Tätigkeitsbereich (Wirkungskreis) des Versicherungsschutzes genau prüfen.

Jedem Reitlehrer können Fehler unterlaufen, für die er haften muss...
Wie kann sich der Reitlehrer gegen das Risiko der Haftung schützen?
Krankenversicherungen prüfen bei jedem gemeldeten Reitunfall, ob nicht ein Dritter, wie z.B. der Pferdehalter, der Inhaber eines Betriebes, oder der Reitlehrer, für diesen entstandenen Schaden belangt werden kann. Von diesen Dritten verlangen Krankenkassen die entstandenen Auslagen - durch Regress - zurück.
Vertragliche Haftungsausschlüsse sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Auch sollte sich der Reitlehrer nicht auf eine Absprache mit seinen Schülern verlassen und hoffen, dass er nicht belangt wird - vielmehr sollte er sich um vernünftigen Versicherungsschutz bemühen.
Arten der Reitlehrertätigkeit und der entsprechende Versicherungsschutz:
Der Reitlehrer ist bei einem gewerblichen Betrieb angestellt.
Versicherungsschutz ist über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebsinhabers möglich. Der Reitlehrer sollte sich vergewissern, dass eine entsprechende Versicherung, die seine Tätigkeit beinhaltet, besteht und auch den Tätigkeitsbereich (Wirkungskreis) des Versicherungsschutzes genau prüfen.





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