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Landwirtschaftliche Sozialversicherung Beschreibung: Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) ist die Sozialversicherung für die selbstständigen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Unternehmer und deren Ehegatten sowie deren bis zum 3. Grade verwandte bzw. 2. Grade verschwägerte im Unternehmen Tätige. Sie umfasst die landwirtschaftliche Krankenkasse (seit 1. Oktober 1972), die landwirtschaftliche Pflegekasse (seit 1.Januar 1995), die Alterssicherung für Landwirte (seit 1. Oktober 1957), die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (seit 1885) und die Zusatzversorgungkasse für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung (LKV) gehören außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Altenteiler und – soweit sie unmittelbar vorher bereits dieser Versichertengemeinschaft angehört haben – freiwillige Mitglieder, Studenten, Praktikanten, Arbeitslose und seit dem 1. April 2007 (Inkrafttreten der Gesundheitsreform) die bislang nicht Versicherten an, die zuletzt der LKV angehört haben (z. B. Rückkehrer aus dem Ausland). Eingetragen am: 04.07.2008 Hits: 1975 Seite bewerten Kategorie: Landwirtschaft & Soziales
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